Fachkraft für Rauchmelder
Die jährliche Funktionsprüfung der Rauchmelder führen wir in der Regel parallel zur Hauptablesung der Erfassungsgeräte für die Heiz- und Wasserverbräuche durch. Bewohner müssen also keine zusätzlichen Termine berücksichtigen. Die Funktionsprüfungen entsprechen den Anforderungen und Empfehlungen der DIN 14676.
Die Funktionsbereitschaft Ihrer Rauchmelder wird durch eine ausgebildete Fachkraft geprüft. Sie liest bei der Sicht- und Alarmprüfung die Fehlerspeicher des Gerätes aus.